AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kandidaten
Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und verbindlichen Regeln, die zwischen der Betreibergesellschaft BIM COMMERCE GMBH, Sönderbyhof 3, 24354 Rieseby – der Jobmatching Plattform im Folgenden „STEELHEADS“ genannt – und für Sie bei der Nutzung von STEELHEADS gelten. (Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den vorliegenden AGB die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen oder dritten Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.)
1. Was wir kostenlos für Sie leisten?
1.1 Wir stellen Ihnen mit unserer Webseite https://STEELHEADS.eu die auf Fachkräfte des Maschinen- und Anlagenbaus un deren Dienstleister spezialisierte Jobmatching-Plattform STEELHEADS kostenlos zur Verfügung. Über STEELHEADS können Sie mit potenziellen Arbeitgebern in Kontakt treten und über Vakanzen kommunizieren, nachdem Sie sich vorher erfolgreich registriert haben und Ihr Profil eingestellt haben. Mit Ihrer Registrierung oder Teilnahme an STEELHEADS Service bestätigen Sie Ihre Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit. Die Arbeitgeber sind in der Maschinenbau- und Anlagenbaubranche tätig.
1.2 Wenn Sie STEELHEADS nutzen möchten, registrieren Sie sich bitte mit Ihrer aktuellen E-Mail-Adresse, Telefonnummer und geben Sie das gewünschte Passwort ein. Dann stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung zu. Damit liegt uns Ihr Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit STEELHEADS vor. Erst durch die Bestätigung von STEELHEADS kommt die Annahme Ihres Angebots und damit der Vertrag zu Stande. Sie erhalten von STEELHEADS zur Bestätigung der Annahme Ihres Angebots eine Mail-Bestätigung an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Diese Mail erhält einen Link, mit dem Sie dann Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Erst nach Ihrer E-Mail-Bestätigung können Sie die Plattform nutzen.
1.3 Jetzt können Sie Ihr Kandidatenprofil hinterlegen. Ihr Profil ist für Arbeitgeber zunächst anonym, so dass potenzielle Arbeitgeber von Ihnen kein Bild, keine Namen, lediglich die Branchen und Tätigkeitsbereiche, Ihr Ort und die Anzahl der Berufsjahre dargestellt werden. Erst wenn Sie Interesse an einer Vakanz bzw. An einem Kontakt haben und das bekundet haben, werden auch Ihre Kontaktdaten, Ihr Lebenslauf und weitere von Ihnen freigegebene Daten für den potenziellen Arbeitgeber sichtbar.
1.4 Wichtig ist, dass Sie alle Angaben wahrheitsgemäß hinterlegt haben und kein Aliasname angelegt wurde. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie keine Vertraulichkeitspflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag verletzen. Ihre Angaben müssen vollständig sein und dürfen keine falschen Angaben enthalten oder Sachverhalte vortäuschen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Sie sind verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter aufgrund falscher Angaben insbesondere potenzieller Arbeitgeber freizustellen.
1.5 Wir wollen potenziellen Arbeitgebern zuverlässige und aussagefähige Kandidatenprofile zur Verfügung stellen. STEELHEADS stellt die Qualität auch dadurch sicher, dass Profile erst nach einer Prüfung freigeschaltet werden. Dabei sind wir nicht verpflichtet, einzelne Profilangaben zu überprüfen, jedoch können wir Nachweise, wie Abschlusszeugnisse oder Arbeitszeugnisse von Ihnen verlangen, um Angaben zu überprüfen.
1.6 Sobald Ihr Profil freigeschaltet wurde, gleichen wir Ihr Profil mit Vakanzen von Arbeitgebern ab. Passt Ihr Profil auf eine Stelle, werden Sie automatisch von uns informiert. Sie können dann, wenn Interesse besteht, gegenüber den potenziellen Arbeitgebern aktiv werden. Auch Arbeitgeber können Ihr Interesse an Ihrem Profil bekunden, auch dann können Sie entscheiden, ob die Vakanz für Sie interessant ist. In jedem Fall werden Sie über neue Anfragen von potenziellen Arbeitgebern per Mail an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse sofort informiert. Der Arbeitgeber kann Ihnen einen Interviewtermin oder ein persönliches Gespräch vorschlagen. Wir vermitteln Ihr Interesse dann an den potenziellen Arbeitgeber. Sie können die Anfragen prüfen und das Profil des Unternehmens einsehen, die die Anfrage gesendet haben. Sie können die Interviewanfrage annehmen oder ablehnen. Bei einer Ablehnung durch Sie kann das Unternehmen Sie erneut mit einem angepassten Vorschlag kontaktieren. Sofern Sie diese akzeptieren, stellt STEELHEADS eine Verbindung zwischen Ihnen und dem Unternehmen her.
STEELHEADS kommuniziert üblicherweise mit Ihnen per E-Mail. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie alle E-Mails auch erhalten, die von STEELHEADS an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet werden. Richten Sie insbesondere den Spam-Filter entsprechend ein und kontrollieren Sie Ihre eingehenden E-Mails.
2. Welche Verpflichtungen übernehmen wir für Sie?
2.1 Zunächst stellen wir Ihnen die Plattform https://STEELHEADS.eu so wie oben beschrieben kostenlos zur Verfügung.
2.2 Wir entwickeln die Plattform und unsere Dienste immer weiter, daher können sich zumutbare Änderungen einstellen. Wir haben das Recht nach eigenem Ermessen für einzelne Nutzer oder mehrere Nutzer oder auch für alle Nutzer den Betrieb der Plattform zeitweise oder auch dauerhaft einzustellen. Wir dürfen auch Änderungen hinsichtlich der Speicherkapazität oder der Nutzung bestimmter Funktionen unter Berücksichtigung Ihrer Interessen vornehmen. Sie sollten bitte Sicherungskopien Ihrer Daten in jedem Fall abspeichern, da wir aufgrund technischer Störungen oder Einstellungen des Dienstes keine Garantie für die Wiederherstellung Ihrer Daten übernehmen können.
2.3 STEELHEADS garantiert eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund routinemäßiger und zuvor angekündigter Wartungsarbeiten oder Störungen außerhalb des Einflussbereiches von STEELHEADS nicht verfügbar sind.
2.4 Wir können Ihnen nicht garantieren, dass immer ausreichend interessante Arbeitgeber bzw. Vakanzen auf der Plattform für Sie da sind. Daher schulden wir Ihnen auch keinen Vermittlungserfolg.
2.5 STEELHEADS unterstützt die Kommunikation zwischen Ihnen und potenziellen Arbeitgebern.
3. Welche Pflichten haben Sie als Nutzer der Plattform STEELHEADS?
3.1 Sie dürfen sich nur einmal registrieren und Dritten Ihr Bewerberkonto nicht überlassen oder bekannt geben. Die Geheimhaltung und Sicherheit Ihres Passwortes obliegt Ihnen. Achten Sie bitte darauf, dass Endgeräte, auf denen Sie Ihr Passwort gesichert haben, nicht durch andere genutzt werden.
3.2 Mit der Registrierung und der Bestätigung unserer AGB versichern Sie uns, dass Sie nicht persönlich tätig sind und auch nicht von diesen Personen oder Firmen beauftragt worden sind.
3.3 Sollten Sie feststellen, dass Ihr Account missbraucht wurde, oder dass Sie einen Verdacht haben, dass dies geschehen könnte, sind Sie verpflichtet, uns umgehend per Mail zu informieren. Das Gleiche gilt bei Verlust Ihres Passwortes.
3.4 Es ist nicht gestattet, auf unserer Plattform Daten von anderen zu nutzen. Verboten sind Angriffe auf unsere Plattform in Form von Spam- oder Brute-Force-Angriffen oder Hackingversuchen oder der Einsatz von Viren und Spionagesoftware. Wir sind bestrebt, ein Höchstmaß an Sicherheit für unsere Nutzer zu gewährleisten.
4. Welche Nutzungsrechte haben Sie an Ihren eingestellten Daten?
Grundsätzlich gilt, dass Sie Inhaber sämtlicher Rechte sind, die von Ihnen eingestellten Daten auf unserer Plattform sind. Sie erklären sich durch die Registrierung damit einverstanden, dass STEELHEADS zur Erbringung seiner für Sie kostenlosen Dienste Ihre Daten veröffentlichen kann. Daher räumen Sie STEELHEADS ein nicht ausschließliches, auf die Dauer dieses Vertrags beschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an Ihren von Ihnen eingestellten Daten ein. Damit sind wir berechtigt, Ihre Daten einem potenziellen Arbeitgeber auf Basis einer von Ihnen uns gegenüber eingeräumten Unterlizenz weiterzugeben und zu veröffentlichen zu können.
Datenübermittlung in Drittstaaten
Durch die Verabschiedung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wurde eine einheitliche Grundlage für den Datenschutz in Europa geschaffen. Ihre Daten werden daher vorwiegend durch Unternehmen verarbeitet, für die DS-GVO Anwendung findet. Sollte doch die Verarbeitung durch Dienste Dritter außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums stattfinden, so müssen diese die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllen. Das bedeutet, die Verarbeitung erfolgt aufgrund besonderer Garantien, wie etwa die von der EU-Kommission offiziell anerkannte Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus oder der Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen, der so genannten „Standardvertragsklauseln“. Soweit wir aufgrund der Unwirksamkeit des sog. „Privacy Shields“, nach Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO die ausdrückliche Einwilligung in die Datenübermittlung in die USA von Ihnen einholen, weisen wir diesbezüglich auf das Risiko eines geheimen Zugriffs durch US-Behörden und die Nutzung der Daten zu Überwachungszwecken, ggf. ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten für EU-Bürger, hin.
5. Wofür haftet STEELHEADS?
5.1 Sollte STEELHEADS Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, haftet STEELHEADS unbegrenzt. Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Hauptpflichten oder Kardinalpflichten) haftet STEELHEADS ebenfalls.
5.2 Die Haftung bei fahrlässiger Schadensverursachung wird auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
5.3 Wir können keine Haftung für Schäden übernehmen, die durch Dritte verursacht werden, zB durch Hackerangriffe oder unbefugten Zugang zu Nutzerkonten Dritter.
5.4 Die dargestellten Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Mitarbeiter und unsere Dienstleister.
6. Wie kann ich den Vertrag widerrufen?
6.1 Ihr Widerrufsrecht sieht vor, dass Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertragsschluss widerrufen können. Bitte senden Sie uns hierzu einen Brief oder eine entsprechende E-Mail. Der Widerruf kann per Post an die BIM Commerce GmbH, Sönderbyhof 3 in 24354 Rieseby oder per E-Mail an info@Steelheads.eu gesendet werden.
7. Wie und wann kann ich den Vertrag kündigen?
7.1 Beide Parteien sind unabhängig vom Widerrufsrecht, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen. Die Kündigung kann per Post an die BIM Commerce GmbH, Sönderbyhof 3, 24354 Rieseby oder per E-Mail an info@steelheads.eu gesendet werden.
Um Ihre Daten und Ihren Account zu löschen, fragen wir zur Sicherstellung Ihrer Identität Ihren Benutzernamen und Ihre Mailadresse ab. Um Ihren Vertrag zu löschen, muss der Vertrag wie oben beschrieben ausdrücklich schriftlich gekündigt werden, es reicht nicht aus nur den Account zu löschen.
7.2 Nach Kündigung des Accounts löschen wir Ihre personenbezogenen Bewerberdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und hochgeladene Dokumente). Es sei denn, wir sind aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Aufbewahrung der Daten verpflichtet oder müssen noch Ansprüche gegenüber Arbeitgebern geltend machen.
8. Warum wir diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern können müssen?
Wir sind gezwungen aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung bzw. Änderungen in unserem Geschäftsmodell sind unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. STEELHEADS behält sich daher das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Wir informieren Sie mindestens 4 Wochen, bevor wir Ihnen die neuen Geschäftsbedingungen schriftlich hierüber mitteilen. Widersprechen Sie diesen Bedingungen nicht innerhalb der 4 Wochen, gelten diese neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen als von Ihnen akzeptiert. Selbstverständlich weisen wir Sie auf die Folgen einer Nichterhebung des Widerspruchsrechtes hin.
9. Was gibt es sonst noch zu beachten?
9.1 Grundsätzlich gilt das Recht der BRD unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
9.2 Zwischen uns gelten nur diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten Sie eigene haben, muss diese ausdrücklich von STEELHEADS schriftlich akzeptiert werden.
9.3 Für alle Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Kiel.
9.4 Wenn einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden und / oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber
Zwischen registrierten Arbeitgebern und der Betreibergesellschaft BIM Commerce GmbH und ihrem Jobmatching Portal STEELHEADS.eu gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die nicht exklusive Zusammenarbeit und Unterstützung zur Anwerbung neuer Mitarbeiter regeln.
Die Zusammenarbeit erfolgt immer auf der Basis einzelner Vermittlungsaufträge für Kandidaten der vom Arbeitgeber definierten Vakanzen und Stellenangebote.
1. Grundsätzliche Begriffserläuterungen
Wir wollen zum besseren Verständnis folgende Begriffe erläutern:
Der ‚Kandidat‘ ist eine natürliche Person, die zum Zweck der Anstellung beim Auftraggeber vorgestellt wird.
Als „Vorgestellt“ gilt ein Kandidat, sobald STEELHEADS oder ein von STEELHEADS vorgestellter Kandidat dem Auftraggeber seinen Namen oder sonstige individuelle Daten zum Zweck der Einstellung durch den Auftraggeber mündlich oder in Textform zur Verfügung stellt.
Als „Anstellung“ wird die Aufnahme einer vorher arbeitsvertraglich vereinbarten unselbständigen Tätigkeit verstanden.
Das Bruttojahreseinkommen ist das vertraglich vereinbarte Bruttogehalt, das dem Kandidaten vom Auftraggeber innerhalb der ersten 12 Monate seiner Tätigkeit im Rahmen der Anstellung ausgezahlt wird. Dazu gehören auch Beträge, die nicht in den ersten 12 Monaten ausgezahlt werden, aber diesem Tätigkeitsjahr wirtschaftlich zuzurechnen sind, wie zB 13. und 14. Monatseinkommen, Gratifikationen, Provisions- oder Bonuszahlungen, Gewinnbeteiligungen, und andere zugunsten des Kandidaten erfolgende Zahlungen, sofern diese steuerlich als Gehaltszahlungen zugunsten des Kandidaten betrachtet werden.
Mit der „Beendigung“ der Anstellung des Kandidaten ist die Aufhebung bzw. die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gemeint.
Die Probezeit ist auf maximal 6 Monate ab Arbeitsbeginn beschränkt und wird im Arbeitsvertrag geregelt.
2. Welche Pflichten haben die Arbeitgeber und STEELHEADS?
2.1 Die Zusammenarbeit der Parteien erfolgt im Wesentlichen über die von STEELHEADS angebotene Plattform zur Vermittlung von Fach- und Führungskräften in den Maschinen- und Anlagenbau und deren Dienstleistern.
2.2 Grundlage für die Zusammenarbeit bildet dabei die vom Arbeitgeber festzulegende Vakanz/Stellenangebot und damit die Stellenbeschreibung der Position des Auftraggebers und das damit verbundene Anforderungsprofil.
2.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zB des Gesetzes zur Gleichbehandlung bei der Gestaltung des Stellenprofils einzuhalten. Er stellt STEELHEADS diesbezüglich von allen Schäden oder Ansprüchen Dritter aufgrund von Verstößen frei.
3. Was leistet STEELHEADS?
3.1 Der Auftraggeber wird von STEELHEADS auf Basis des jeweiligen Vermittlungsauftrages bei der Suche geeigneter Kandidaten unterstützt.
Dem Auftraggeber werden möglichst Kandidaten von STEELHEADS vorgeschlagen, die das Anforderungsprofil für die jeweilige Vakanz erfüllen oder nahezu erfüllen.
STEELHEADS kann – ist aber nicht verpflichtet –einem Unternehmen einen bestimmten Kandidaten vorzuschlagen. Dies kann per E-Mail, Messaging-Service oder Telefon erfolgen. Der Kandidat wird in diesem Fall ebenfalls vorgestellt und unterliegt damit den vorliegenden Bestimmungen.
STEELHEADS wird das Stellenprofil und das Anforderungsprofil auf der Plattform darstellen. Sollte die Darstellung unzumutbar sein, können STEELHEADS die Veröffentlichung verweigern. Kandidaten können über die Plattform Interesse an dem Stellenprofil bekunden. STEELHEADS ist nicht verantwortlich für die Angaben der Kandidaten und schuldet auch keinen Vermittlungserfolg.
3.2 Sobald eine Anstellung zwischen dem Auftraggeber oder einem wirtschaftlich und juristisch verbundenen Partner (Tochter oder Muttergesellschaft) und dem von STEELHEADS vermittelten Kandidaten zu Stande gekommen ist, gilt der Vermittlungsauftrag als erfüllt. Es ist dabei nicht relevant, wann das Anstellungsverhältnis beginnt.
3.3 Für den Fall, dass das Anstellungsverhältnis mit dem vermittelten Kandidaten innerhalb der Probezeit beendet wird, bietet STEELHEADS die Möglichkeit, kostenlos die Stelle aus dem vorhandenen Kandidatenpool von STEELHEADS neu zu besetzen.
3.4 STEELHEADS ist bestrebt, die angebotenen Dienste und Funktionen der Plattform weiter zu entwickeln und den Bedürfnissen der Nutzer zumutbar anzupassen. Wir behalten uns auch vor der Plattform für einzelne Arbeitgeber oder für alle Zeiten für einzelne Funktionen oder gesamtheitlich eingestellt vor. Aufgrund etwaiger technischer Störungen oder auch der Einstellungen von Funktionen oder Diensten sollte der Arbeitgeber ansonsten Sicherheitskopien für seine Daten anlegen. STEELHEADS ist berechtigterweise zumutbare Einschränkungen bezüglich der Speicherkapazität ohne Vorankündigung festzulegen.
4. Welche Rechte und Pflichten hat der Auftraggeber?
Sie haben ein Recht auf Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten nach Art. 17 DS-GVO, es sei denn gesetzliche oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen oder andere gesetzliche Pflichten bzw. Rechte zur weiteren Speicherung stehen dieser entgegen.
Recht auf Einschränkung
4.1 STEELHEADS benötigt zur Erfüllung seiner Pflichten die Stellenprofile und Anforderungsprofile der Vakanzen des Auftraggebers. Ohne diese Informationen kann STEELHEADS seinen Verpflichtungen nicht nachkommen. Daher ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Informationen nach Erteilung des Vermittlungsauftrages unverzüglich in schriftlicher Form elektronisch per Mail zur Verfügung zu stellen bzw. Selbständig zur Vakanz auf der Plattform einstellen.
4.2 Der Auftraggeber zahlt STEELHEADS bei Anstellung eines von STEELHEADS vorgestellten Kandidaten für die erfolgreiche Personalvermittlung ein Vermittlungshonorar von 28,5 % zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer des zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten vereinbarten Bruttojahreseinkommens.
Das Bruttojahreseinkommen enthält auch Beträge, die nicht in den ersten 12 Monaten ausgezahlt werden, aber dieses Tätigkeitsjahr wirtschaftlich zuzurechnen sind, wie zB 13. und 14. Monatsgehalt, Gratifikationen, Provisions- oder Bonuszahlungen, Firmen PKW, Gewinnbeteiligungen, und andere zugunsten des Kandidaten zu erfolgende Zahlungen, sofern diese steuerlich als Gehaltszahlungen zugunsten des Kandidaten betrachtet werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, STEELHEADS das Bruttojahreseinkommen und die Probezeit des Kandidaten unmittelbar spätestens jedoch 5 Tage nach Vertragsunterzeichnung mitzuteilen.
4.3 Das festgelegte Vermittlungshonorar versteht sich netto und ist zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer. ein STEELHEADS zu entrichten. Das Zahlungsziel beträgt 14 Kalendertage ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber.
4.4 Stellt der Arbeitgeber einen von STEELHEADS vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Vorstellung an, wird das Vermittlungshonorar fällig.
Kannte der Auftraggeber bereits bis 3 Monate vor der Vorstellung des Kandidaten durch STEELHEADS den Kandidaten und es kommt zur Anstellung wird trotzdem das Vermittlungshonorar fällig.
Der Arbeitgeber ist in jedem Fall verpflichtet, 5 Arbeitstage nach Vorstellung des Kandidaten durch STEELHEADS schriftlich zu melden, dass er den Kandidaten kennt und sich bereits in einem Anstellungsprozess befindet. Wenn ein Arbeitgeber nachweisen kann, dass es innerhalb der drei Monate vor dem Vorstellungsdatum durch STEELHEADS mit dem Kandidaten einen aktiven Anstellungsprozess begonnen hat, wird das Unternehmen von der Zahlung der Vermittlungsgebühren an STEELHEADS befreit. Voraussetzung ist, dass dies vom Kandidaten auch bestätigt wird.
4.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich Kandidatenprofile und die personenbezogenen Daten von Kandidaten streng vertraulich zu behandeln und er darf die Daten nicht an Dritte weitergeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, über die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der ihm vorgestellten Kandidaten Stillschweigen zu bewahren. Nur nach vorheriger Absprache mit den vorgestellten Kandidaten dürfen Referenzauskünfte eingeholt werden. Die Vorstellung eines Kandidaten durch STEELHEADS entbindet den Auftraggeber nicht von dessen sorgfältiger Prüfung der Eignung zur Anstellung. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Kandidatenauswahl und Anstellung.
4.6 Mit Abschluss des Anstellungsverhältnisses zwischen Auftraggebern und vermitteltem Kandidaten ist der Vermittlungsauftrag erfüllt. STEELHEADS übernimmt für den weiteren Anstellungsprozess keine Verantwortung.
4.7 Der Arbeitgeber akzeptiert, für den Fall, dass sie einen Arbeitsvertrag unverzüglich innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages STEELHEADS schriftlich zu informieren und eine Kopie des Vertragses in der, die wichtigsten Bedingungen des abgeschlossenen Vertragses (Vergütung / Honorare, Dauer, etc.) angegeben sind STEELHEADS zur Verfügung zu stellen.
5. Wofür haftet STEELHEADS
5.1 STEELHEADS garantiert eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel, abzüglich der Zeiten, in denen die Server gewartet werden und Störungen außerhalb des Verantwortungsbereiches von STEELHEADS auftreten.
5.2 Sollte STEELHEADS Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, haftet BULLHEADS unbegrenzt. Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet STEELHEADS ebenfalls.
5.3 Die Haftung bei fahrlässiger Schadensverursachung wird auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
5.4 Wir können keine Haftung für von Dritten verursachte Schäden übernehmen, zB durch Hackerangriffe oder unbefugten Zugang zu Nutzerkonten von Dritten.
5.5 Die dargestellten Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Mitarbeiter und unsere Dienstleister.
6. Wie wird der Vertrag beendet?
6.1 Mit der erfolgreichen Stellenbesetzung bzw. Anstellung des Kandidaten endet der Vermittlungsvertrag automatisch.
6.2 Wird die Position eigenständig vom Auftraggeber besetzt, informiert Sie STEELHEADS unverzüglich per E-MAIL.
6.3 Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
6.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6.5 Wenn ein Auftraggeber wiederholt irreführende Angaben oder rechtswidrige Stellenprofile erstellt, liegt ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch STEELHEADS vor. Dies gilt auch, wenn Arbeitgeber Stellenprofile einstellen, ohne dass eine Besetzung tatsächlich angestrebt wird.
7. Warum wir uns zur Vertraulichkeit verpflichten?
Um STEELHEADS Kandidaten und Arbeitgeber zu schützen, beweisen sich beide Parteien über Daten und Informationen, die sie über andere Kandidaten und Nutzer im Rahmen der Vermittlung von Kandidaten erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsauftrages im Sinne von Ziff. 6 für zwei Jahre nach Beendigung des Vermittlungsauftrages fort.
8. Warum wir in der Öffentlichkeit werben?
STEELHEADS Ziel ist es, jedem Kandidaten den für ihn passenden Job zu vermitteln und unseren Arbeitgebern die besten Kandidaten für ihre offenen Stellen vorzustellen. Um diese Ziele zu erreichen, setzen wir Werbung ein. Daher erhalten wir vom Auftraggeber die Erlaubnis, auf der Webseite https://Stellheads.eu bei allen unseren im üblichen Rahmen vorgenommenen Presse- und Marketingaktivitäten das Logo und den Namen des Auftraggebers zu verwenden.
9. Warum wir diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern können müssen?
Wir sind gezwungen aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung bzw. Änderungen in unserem Geschäftsmodell sind unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. STEELHEADS behält sich daher das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Wir informieren mindestens 2 Wochen, bevor wir in Kraft treten, die neuen Geschäftsbedingungen schriftlich hierüber. Widerspricht der Arbeitgeber diesen Bedingungen nicht innerhalb der 2 Wochen, gelten diese neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Selbstverständlich weisen wir den Arbeitgeber auf die Folgen einer Nichterhebung des Widerspruchsrechtes hin.
10. Was gibt es sonst noch zu beachten?
10.1 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und STEELHEADS ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn STEELHEADS mit dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
10.3 STEELHEADS ist berechtigt, die Dienstleistungen von unabhängigen Dritten („Drittdienstleistungen“), wie App-Stores und sozialen Netzwerken, zu nutzen. Die Drittdienstleister, die die entsprechenden Drittdienstleitungen anbieten, unterliegen nicht den Weisungen von STEELHEADS. Damit ist STEELHEADS auch nicht für die geleistete Qualität verantwortlich.
10.4 Erfüllungsort ist der Sitz von STEELHEADS. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, vereinbaren Sie die Parteien Kiel.
10.5 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche Regelung treten, die den mit der unwirksamen und lückenhaften Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht, aber wirksam ist. Dasselbe soll im Falle einer Lücke gelten.
Stand: 01.01.2026